Motorrad – wir bilden aus:
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
Führerschein Erwerb: Direkt (24 Jahre)
Führerschein Erwerb: Aufstieg (20 Jahre – Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist zum Erwerb der Klasse A, nur praktische Prüfung erforderlich.)
Einschluss Klasse: AM, A1, A2
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Führerschein Erwerb: direkt
Führerschein Erwerb: Erweiterung auf B196, bei 5 jährigem Vorbesitz der Klasse B.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss Klasse: AM
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Führerschein Erwerb: direkt (18 Jahre)
Führerschein Erwerb: Aufstieg (20 Jahre – Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.)
Einschluss Klasse: AM, A1
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit