PKW – wir bilden aus:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Führerschein Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Einschluss Klassen: AM, L
Beschreibung Schlüsselzahl / Ausbildungsvarianten:
- Mit dem Führerschein der Klasse B ohne Schlüsselzahl, darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Alle Fahrstunden und die Prüfung finden mit Handschaltgetriebe statt.
- Mit dem Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 darfst du Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, jedoch ausschließlich mit Automatikgetriebe.
- Mit dem Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Du mußt mindestens 10 Pflichtstunden mit dem Handschaltgetriebe durchführen. Alle anderen Fahrstunden (auch Pflichtstunden) finden mit Automatikgetriebe statt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Führerschein Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit